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Die Antwort der Bundesregierung belegt zum wiederholten Mal ihren verantwortungslosen Umgang mit den Schutzgebieten der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). In ihrer Antwort auf die Frage nach möglichen Beeinträchtigungen dieser geschützten Naturräume in der Region heißt es lapidar, dass "die vorgenommenen naturschutzfachlichen Untersuchungen und Prüfungen ergeben haben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der für die jeweiligen Gebiete festgelegten Erhaltungsziele ausgeschlossen ist."
Gleichzeitig geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass das Brandenburger Umweltministerium eine Schädigung der den Truppenübungsplatz Wittstock umgebenden Schutzgebiete durch Tiefflüge oder Kerosinabgase nicht ausschließt. Die Bewertung von Mecklenburg-Vorpommern fehlt.
Obwohl Deutschland schon zu Beginn des Jahres vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie verurteilt wurde, scheint die Bundesregierung daraus nichts gelernt zu haben. Naturschutz scheint für sie nur noch dann zu gelten, wenn empfindliche Strafzahlungen durch die Europäische Union drohen.
Mit ihrer unseriösen Planung riskiert die Bundesregierung weitere juristische Auseinandersetzungen um das Bombodrom und damit eine weitere Verschleppung der Entscheidung. Dies schädigt die wirtschaftlichen Interessen der Region, deren wichtigster Hoffnungsträger der naturnahe Tourismus ist und ignoriert die einmütigen Voten der Wirtschaftsverbände, Parlamente und Bürgermeister der gesamten Region.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass seit 1993 37 Klagen gegen die militärische Nutzung des Geländes erhoben wurden. Davon sind lediglich zwei Verfahren rechtskräftig durch Urteil entschieden worden - und zwar gegen den Bund. Alle anderen dauern noch an. Die Gesamtkosten des Bundes belaufen sich bisher auf 370.000 Euro. Statt weitere Steuergelder für ein in der betroffenen Bevölkerung nicht vermittelbares und absehbar nicht durchsetzbares Projekt zu verschwenden, sollte das Verteidigungsministerium seine militärische Besitzstandwahrung endlich aufgeben. Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide ist längst überfällig.
Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.
Seit 1989 forschte W. Nachtwei zum Schicksal der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.
Anlässlich der 70. Jahrestage der Deportationen bietet W. Nachtwei an, seinen Riga-Vortrag bei Erinnerungsveranstaltungen und in Schulen zu halten. (Anlage)
Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.
Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:
In seiner Veröffentlichung "Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung" in der Kleinen Reihe des AphorismA-Verlages vom November 2008 legt Winfried Nachtwei einen aktuellen Zwischenstand der vielfältigen Aktivitäten auf dem Feld der Zivilen Krisenprävention vor. Der Autor erläutert die Schlüsselprobleme, zeigt notwendige Umsetzungschritte auf und fordert einen neuen Schub für Zivile Konfliktbeareitung. Das Bändchen kann auch beim AphorismA-Verlag bestellt werden.