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Zivilbevölkerung wirksamer schützen - Streumunition ächten

Verfasst von Winfried Nachtwei am 27. September 2006(655 Aufrufe)

Anläßlich der Debatte im Bundestag am 28. September zur Streumunitionspolitik der Bundesregierung hat die grüne Bundestagsfraktion unter Federführung von Winfried Nachtwei einen Antrag zum vollständigen Verbot der Herstellung, Lagerung, Verbreitung und Einsatz von Streumunition eingebracht.

Deutscher Bundestag Drucksache 16/

16. Wahlperiode 27.09.2006

Antrag

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Britta Haßelmann, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Renate Künast, Fritz Kuhn, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zivilbevölkerung wirksamer schützen - Streumunition ächten

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung hält nach wie vor an der Option zum Einsatz von Streumunition fest und hält hierzu Millionen von Streumunitionen bereit. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundeswehr bislang keine Streumunition eingesetzt hat, auf Neubeschaffungen verzichtet und nach Alternativen sucht, um künftig vollständig auf Streumunition verzichten zu können.

Der Deutsche Bundestag tritt für ein sofortiges Moratorium für den Einsatz, die Verwendung, Herstellung, Beschaffung, Modernisierung und Weiterverbreitung von Streumunition ein. Er befürwortet eine möglichst rasche Ächtung und Beseitigung jeglicher Streumunition. Der Deutsche Bundestag ist bereit, dem Beispiel Belgiens zu folgen, und in dieser Legislaturperiode ein Gesetz für ein vollständiges Verbot von Streumunition zu erarbeiten.

2. Ein Einsatz unterschiedslos wirkender Streumunition ist unter humanitären Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Er verursacht großes Leid, bedroht den Wiederaufbau und hemmt die Entwicklung ganzer Regionen. Der Einsatz von Streumunition stellt regelmäßig die Rechtmäßigkeit und Legitimation des Streitkräfteeinsatzes insgesamt in Frage. Zahlreiche Staaten sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hinsichtlich des Einsatzes von Streumunition ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nicht nachgekommen. Sie neigten z.T. wiederholt dazu, im Ernstfall den nach dem humanitären Völkerrecht gebotenen Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastrukturen aus militärischen Beweggründen nachrangig zu bewerten und damit den Tod und die Verwundung von Zivilisten in Kauf zu nehmen. Der Einsatz von Streumunition läuft damit in der Praxis regelmäßig den Prinzipien des humanitären Kriegsvölkerrechts zuwider. Dass diese Vergehen in der Regel nicht sanktioniert werden, höhlt das Völkerrecht aus.

3. Streubomben und Streumunition gehören - wie die in der Ottawa-Konvention geächteten Antipersonenminen - zu den unterschiedslos wirkenden Waffen. Wegen der weiträumigen Verteilung, der hohen Stückzahl und des hohen Prozentsatzes nicht explodierter Sprengkörper stellen sie nach der Kampfhandlung für die Zivilbevölkerung eine tödliche Gefahr dar. Auch technisch verbesserte Streumunition, die mit 99-prozentiger Sicherheit explodieren oder sich nach einer gewissen Zeit selbst entschärfen soll, ist hochgefährlich. Nicht explodierte Streumunition kann jederzeit explodieren oder unbeabsichtigt ausgelöst werden. Sie hat eine psychisch wie physisch mindestens ebenso verheerende Wirkung wie Antipersonenminen. Noch heute gefährden Millionen nicht explodierter Minen und Streumunitionen die Bevölkerung, den Wiederaufbau und die Entwicklung der betroffenen Kriegsregionen. Tausende von Zivilisten, Kampfmittelräumer oder Wiederaufbauhelfer kamen nach dem Ende des Kalten Krieges durch Streumunition ums Leben oder wurden verletzt.

4. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (CCW) seit Jahren mit eigenen Vorschlägen dafür eingesetzt hat, dass die mit dem Einsatz von Streumunition verbundenen Probleme auf der rüstungskontrollpolitischen Tagesordnung der CCW verbleiben. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens zu substanziellen Fortschritten zu kommen, die deutlich über den Status Quo hinausgehen und eine vollständige Ächtung der Waffen wahrscheinlicher machen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt ferner, dass die Bundeswehr in den vergangenen Jahren den Bestand an Streumunition reduziert und erklärt hat, künftig keine neue Streumunition zu beschaffen. Der Deutsche Bundestag misst der schnellstmöglichen und umfassenden Beseitigung von Streumunition aus den Beständen der Bundeswehr große Bedeutung bei.

5. Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt den Beschluss des Europaparlaments für ein sofortiges Moratorium in Bezug auf die Verwendung, Lagerung, Herstellung, Verbringung und Ausfuhr von Streumunition. Es ist erfreulich, dass immer mehr Staaten und gesellschaftliche Gruppen bereit sind, sich der Forderung nach einem Moratorium oder einer restriktiveren Streumunitionspolitik anzuschließen. So appellierten z. B. Anfang September 2006 Österreich, Irland, Mexiko, Neuseeland und der Vatikan für eine Ächtung von Streumunition.

Mit dem Anfang 2006 vom belgischen Parlament verabschiedeten Gesetz zum Verbot von Streumunition hat erstmals ein Land ein gesetzliches Streumunitionsverbot erlassen. Streumunition gehört damit in Belgien zu den Waffen, die weder hergestellt, verkauft, transportiert, gelagert, in Besitz gehalten oder eingesetzt werden dürfen. Der Deutsche Bundestag sieht in dem belgischen Vorgehen ein ermutigendes Beispiel, durch nationale parlamentarische Schritte zu einem internationalen Verbot beizutragen. Eine Ächtung jeglicher Streumunition in mehreren Staaten erhöht die Aussicht, zu einer breiten internationalen Ächtung, ggf. auch außerhalb der VN-Waffenkonvention. zu kommen.

II. Der Deutsche Bundestag erklärt:

1. schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende 2007, einen fraktionsübergreifend erarbeiteten, parlamentarischen Gesetzentwurf zum Verbot der Herstellung, Lagerung, Weiterverbreitung und des Einsatzes von Streumunition in den Deutschen Bundestag einzubringen und vor Ende dieser Legislaturperiode zu verabschieden,

2. keinem Einsatz zuzustimmen, bei dem von Seiten der Bundeswehr oder der Bündnispartner ein Einsatz von Streumunition in Erwägung gezogen wird,

3. keine weiteren Finanzmittel zur Beschaffung oder Modernisierung von Streumunition bereitzustellen,

4. der Ausmusterung und Vernichtung von Streumunition aus dem Bestand der Bundeswehr eine vorrangige Bedeutung beizumessen und dafür Sorge zu tragen, dass hierfür durch Umschichtungen im Einzelplan 14 hinreichend finanzielle Vorsorge getroffen wird,

5. der Beseitigung von den explosiven Hinterlassenschaften des Krieges, zu denen neben den Minen auch nicht explodierte Streumunition gehören, besondere Bedeutung beizumessen, und im Zuge der Haushaltsberatungen die Mittel zur humanitären Minenräumung auf das Niveau von 2005 anzuheben,

6. im Rahmen internationaler Parlamentskontakte für ein Moratorium des Einsatzes und eine Ächtung von Streumunition zu werben.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. den Deutschen Bundestag bei der Umsetzung dieses Beschlusses, insbesondere bei der Erarbeitung eines Gesetzes zum Verbot von Streumunition nach Kräften zu unterstützen,

2. unverzüglich und so lange ein Moratorium für den Einsatz, die Verwendung, Herstellung, Beschaffung, Modernisierung und Weiterverbreitung von Streumunition, einschließlich von Munitionsteilen, in Kraft zu setzen, bis eine gesetzliche oder international verpflichtende Regelung geschaffen ist, die Streumunition verbietet,

3. unverzüglich jegliche Streumunition, beginnend mit jenen Streumunitionstypen, welche nicht über Selbstzerstörungsmechanismen oder eine zuverlässig nachgewiesene Blindgängerquote von maximal 1 % verfügen, aus dem Bestand der Bundeswehr zu entfernen und schnellstmöglich - spätestens jedoch bis 2012 - zu vernichten,

4. sich weiterhin im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens für eine Regelung einzusetzen, die im Interesse der Zivilbevölkerung die humanitären Probleme eines Streumunitionseinsatzes deutlich und wirksam minimiert und zu einer Ächtung von Streumunition und einem signifikanten Abbau der Streumunitionsbestände beiträgt,

5. sich in der EU und anderen Foren wie den VN, der G8, OSZE oder NATO für ein sofortiges Moratorium und für ein umfassendes, völkerrechtlich verbindliches und nachprüfbares Verbot aller Streumunition einzusetzen und diesbezügliche Vorschläge und Initiativen zu unterstützen,

6. sich gemeinsam mit Partnern dafür einzusetzen, dass innerhalb der NATO und EU aber auch im Rahmen internationaler Friedenseinsätze, einheitliche, völkerrechtskonforme und möglichst hohe Standards für die Anwendung militärischer Gewalt vereinbart werden, die die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes und den Schutz von Zivilisten und ziviler Infrastrukturen gewährleisten,

7. sich dafür einzusetzen, dass künftig jeglicher Einsatz von Streumunition auf die Vereinbarkeit mit dem humanitären Völkerrecht und die Folgen für die Zivilbevölkerung untersucht wird und Rechtsverstöße verfolgt und sanktioniert werden,

8. für eine Ratifizierung und eine Weiterentwicklung des V. Protokolls zum VN-Waffenübereinkommen zu werben und dafür zu sorgen, dass Staaten, die Streumunition eingesetzt haben, den darin enthaltenen Verpflichtung zur Beseitigung der Kampfmittelrückstände auch nachkommen,

9. die einschneidenden Haushaltskürzungen im Bereich der Humanitären Hilfe und Humanitären Minenräumung wieder rückgängig zu machen und damit verstärkt andere Nationen bei der Opferhilfe sowie bei der Räumung nicht explodierter Kampfmittelrückstände und der Vernichtung von Streumunition zu unterstützen,

10. dem Deutschen Bundestag fortlaufend über die Umsetzung dieses Beschlusses und aktuelle Entwicklungen zu unterrichten.

Berlin, den 27. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung:

1. Schätzungsweise 16 der 70 Staaten, die Streumunition in ihrem Waffenbestand haben, haben diese auch eingesetzt. Streumunition kam in mindestens 22 Ländern und Regionen, darunter dem Kosovo, Afghanistan, im Irak oder jüngst im Libanon, zum Einsatz.

  • In Serbien und im Kosovo sollen ca. 1.800 Streubomben mit ca. 300.000 Submunitionen eingesetzt worden sein. Die ersten im Kosovo-Einsatz getöteten KFOR-Soldaten starben beim Entschärfen eines der ca. 20.000 Streubomben-Blindgänger.
  • Die USA warfen 2001/2002 in Afghanistan vermutlich ca. 1.300 Bomben mit ca. 250.000 Bomblets ab. Die schätzungsweise 13.000 Blindgänger haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen bislang mindestens 130 Zivilisten und zwei Minenräumern das Leben gekostet. Auch Russland hat in großem Umfang Streumunition in Afghanistan und Tschetschenien eingesetzt.
  • Im Irak-Krieg 1991 haben die Alliierten Streitkräfte annähernd 50 Millionen Streumunitionen eingesetzt. Darunter waren M26-Raketen mit ca. 11 Millionen Submunitionen des Typs M77. Laut Human Rights Watch fielen mindestens 4.000 Zivilisten der eingesetzten Streumunition zum Opfer.
  • Im Irak-Krieg 2003 haben die USA und Großbritannien ca. 13.000 Streubomben mit ca. 2 Millionen Submunitionen eingesetzt. Ein Großteil der Streubomben wurde über bewohnten Gebieten abgeworfen. Human Rights Watch geht von hunderten von zivilen Opfern und ca. 200.000 Blindgängern aus.
  • Israel hat im Libanon wiederholt Streumunition eingesetzt. Nach Angaben aus israelischen Militärkreisen wurden während des jüngsten Feldzuges im Südlibanon wahllos ca. 1.800 M26-Raketen mit ca. 1,2 Millionen Submunitionen (M77) verschossen. Die mit dem MLRS-Raketenwerfer verschossene Munition, die sich auch im Bestand der Bundeswehr befindet, hat eine hohe Blindgängerquote, die z.T bei bis zu 40% liegen kann. Darüber hinaus wurden auch Streubomben und Artilleriegeschosse mit Streumunition eingesetzt. Nach VN-Angaben wurden ca. 3 Millionen Streumunitionen, davon 90 % in den letzten drei Kriegstagen, eingesetzt. Schätzungen gehen von mindestens 350.000 Blindgängern aus. In den ersten vier Wochen nach dem Waffenstillstand wurden 25.000 Blindgänger geräumt, 80 Menschen durch Blindgänger verletzt und 14 getötet.

2. Die breitflächige sowie von Boden- und Klimaverhältnissen abhängige Wirkung von Streumunition und die hohen Blindgängerquoten machen einen zielgenauen und berechenbaren Einsatz dieser Waffen kaum möglich. Aus militärischer Sicht war und ist dies auch nicht immer erwünscht. Streumunition wirkt nicht nur direkt gegen unzureichend gepanzerte Menschen- und Fahrzeugansammlungen. Die zahlreichen „Blindgänger" sind gleichzeitig erwünschte, weil heimtückische Sperrmittel, die das Betreten des Gebiets gezielt hemmen sollen. Wie bei dem Einsatz von Antipersonen-Minen soll das kontaminierte Gebiet nur eingeschränkt und unter hohem Lebensrisiko genutzt werden können. Dies erschwert über Jahre und Jahrzehnte den Wiederaufbau von Wirtschaft und Infrastruktur.

3. In den vergangenen Jahren ist - nicht zuletzt durch die Arbeit international vernetzter Nichtregierungsorganisationen - die Sensibilität und Aufmerksamkeit für die humanitären Folgen des Minen- und Streubombeneinsatzes deutlich gewachsen. So wächst z.B. auch bei Banken und Fondsmanagern die Bereitschaft, die Produktion von Antipersonenminen und Streumunition als Ausschlusskriterium für ethisch verantwortbares Investment zu betrachten. Die Ottawa-Konvention zur Ächtung von Anti-Personenminen ist die bedeutendste Rüstungskontrollvereinbarung der letzten Jahre.

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen setzen sich seit Jahren für weitere Fortschritte, insbesondere im Bereich der Blindgänger- und Streubombenproblematik, ein. Im Rahmen des „Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können" -kurz VN-Waffenübereinkommen oder CCW - ist es 2003 gelungen, ein V. Protokoll zu verabschieden, das die Verantwortung für explosive Kampfmittelrückstände (Explosive Remnants of War - ERW) nach Konfliktende geregelt. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsstaaten u. a. zur Kennzeichnung und Beseitigung konventioneller Blindgänger und von Fundmunition. Deutschland hat als einer der ersten Staaten die Ratifizierungsurkunde hinterlegt hat.

4. Inwieweit es im Rahmen der im November 2006 stattfindenden 3. Überprüfungskonferenz zu VN-Waffenübereinkommen zu Fortschritten im Bereich Streumunition kommen wird, ist noch offen. Eine Reihe von Staaten sieht keinen oder nur minimalen Handlungsbedarf. Die Bundesregierung ist bestrebt, dass die Vertragsstaaten ein Mandat für die Erarbeitung eines VI. Protokolls zum VN-Waffenübereinkommen erteilen, das sich speziell der Streumunition widmet. Die Bundesregierung will sich vorrangig für ein Verbot solcher Streumunition einsetzen, deren „für Personen gefährliche (sic!) Blindgängerrate bei über einem Prozent liegt". Gleichzeitig sollen zum Schutz von Zivilisten verbindlichere Kriterien für Non-Firing- bzw. Restrictive-Firing-Areas definiert werden. Eine solche Regelung wäre ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung des Risikos für Zivilisten. Ein VI. Protokoll, welches sich auf technische Fragen beschränkt, kann eine umfassende Ächtung, wie sie z.B. im Rahmen der Ottawa-Konvention für Antipersonenminen erfolgt ist, nicht ersetzen.

5. Eine Ächtung jeglicher Streumunition ist der Modernisierung von Streumunition vorzuziehen. Modernere Munitionstypen mit Wirkzeitbegrenzung, Selbstzerlegungsmechanismen und einer zuverlässigen Blindgängerrate von unter 1 Prozent, sollen die humanitären Folgeschäden eines Einsatzes eindämmen und die Akzeptanz der umstrittenen Streumunition erhöhen. Die Verfügbarkeit „ungefährlicher Streumunition" senkt damit auch die psychologische Einsatzschwelle. Eine niedrigere Blindgängerrate allein bietet keine Gewähr, dass die Zahl der Opfer bei zurückgeht und der Blindgänger-Terror beendet wird. Streumunition wird weiterhin wahllos verteilt. Je nach Anzahl der abgeworfenen Streumunition und Streudichte bleibt das statistische Risiko gleich. Auch technisch modernisierte Streumunition mit einer angeblichen Blindgängerrate von unter einem Prozent stellt eine permanente tödliche Gefahr und Bedrohung dar. Für die Menschen, ist nicht erkennbar, ob in der Erde Blindgänger lauern oder ob einer der nicht-explodierten Findlinge mit 40, 10 oder 1-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei Berührung oder Erschütterung explodiert. Jede Streumunition kann tödlich sein. Auch vermeintlich „ungefährliche" Streumunition muss unter größter Vorsicht geräumt und vernichtet werden.

6. In einer „Acht-Punkte-Position zu Streumunition" (Juni 2006) haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung festgehalten, auch künftig keine Neubeschaffung von Streumunition mehr vorzunehmen sowie mittel- und langfristig alternative Wirkmittel zu suchen und einzuführen.

Die Bundeswehr hat angekündigt, die vor Jahren begonnene Ausphasung und Vernichtung einzelner Streumunitionstypen (Streubombe BL-755, Artilleriemunition DM 602 und DM 612) bis 2009 abgeschlossen zu haben. Für die „Verwertung und Entsorgung" werden in den kommenden 5 Jahren insgesamt 13,4 Mio. € eingeplant. Laut Acht-Punkte-Position soll die für 2008 vorgesehene Beschaffung von Alternativen (GMLRS-SMArt/ GMLRS-Unitary), Vorrang vor der Vernichtung haben. Nach derzeitigem Stand geht die Bundesregierung von Beschaffungskosten in Höhe von ca. 230 Mio. € aus.

Die Bundeswehr will weiterhin große Mengen an Streubomben und Streumunition, darunter auch solche, die über eine Blindgängerquote von deutlich mehr als 1 % verfügt, im Bestand halten. Sie hat angekündigt, zu Einsatzzwecken auch weiterhin an der Mehrzweckwaffe MW-1, der Artilleriemunition DM 642 und DM 652 und „bei zwingendem Erfordernis" auch am Einsatz der Artilleriemunition DM 632 und der M26-Rakete festzuhalten. Letztere verfügt über keine Wirkzeitbegrenzung und keinen Selbstzerlegungsmechanismus und eine Blindgängerquote, die bis zu 40 % reichen kann. Nach Angaben des Aktionsbündnisses Landmine.de hat die Bundeswehr ca. 40.000 M26-Raketen mit ca. 24 Millionen Submunitionen des Typs M77 im Bestand.

7. Innerhalb der Staatengemeinschaft zeichnet sich hinsichtlich des Einsatzes von Streumunition allmählich ein Umdenkungsprozess ab. Die Bereitschaft wächst sich für ein Moratorium, eine Begrenzung der humanitären Folgeschäden sowie die umfassende Ächtung einzusetzen. In einer Entschließung vom 28. Oktober 2004 [P6_TA-PROV(2004)0048] hat sich das Europaparlament für ein sofortiges Moratorium in Bezug auf die Verwendung, Lagerung, Herstellung, Verbringung und Ausfuhr von Streumunition ausgesprochen. Das Moratorium soll nach Auffassung des EP so lange gelten, bis ein internationales Übereinkommen ausgehandelt ist, das den Einsatz dieser Waffen regelt, einschränkt oder verbietet. Australien verkündete im April 2003, dass es keine Streumunition mehr einsetzen würde, der Vatikan unterstützte im August 2005 ein sofortiges Moratorium über den Gebrauch von Streumunition und rief zu deren Beseitigung auf. Belgien, das 1995 als erstes Land der Welt ein Verbot von Anti-Personen-Minen beschlossen hatte, ist mit dem im Februar 2006 verabschiedeten Gesetz zum Verbot von Streumunition erneut zum Vorreiter geworden.

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Vortragsangebot zu Riga-Deportationen vor 70 Jahren

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

Seit 1989 forschte W. Nachtwei zum Schicksal der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Anlässlich der 70. Jahrestage der Deportationen bietet W. Nachtwei an, seinen Riga-Vortrag bei Erinnerungsveranstaltungen und in Schulen zu halten. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

In seiner Veröffentlichung "Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung" in der Kleinen Reihe des AphorismA-Verlages vom November 2008 legt Winfried Nachtwei einen aktuellen Zwischenstand der vielfältigen Aktivitäten auf dem Feld der Zivilen Krisenprävention vor. Der Autor erläutert die Schlüsselprobleme, zeigt notwendige Umsetzungschritte auf und fordert einen neuen Schub für Zivile Konfliktbeareitung. Das Bändchen kann auch beim AphorismA-Verlag bestellt werden.