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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + Beiträge von Winfried Nachtwei :: KSK: Amputierter Abschlussbericht - Klare rechtliche Regel für Auslandseinsätze und eine bessere parlamentarische Kontrolle</title>
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<div class="xar-mod-head"><span class="xar-mod-title">Bericht von Winfried Nachtwei + Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Demokratie + Menschenrechte</span></div>

<table border="0" cellpadding="1" cellspacing="0">
<tr>
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                 &gt;                     <a href="http://www.nachtwei.de/index.php/articles/c90/">Menschenrechte</a>
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<div class="xar-norm-outline xar-standard-box-padding xar-overflow-auto">
    <h1>KSK: Amputierter Abschlussbericht - Klare rechtliche Regel für Auslandseinsätze und eine bessere parlamentarische Kontrolle</h1>
    <div class="xar-floatright"></div>
   <div class="xar-sub">
Verfasst von Winfried Nachtwei am 18. September 2008(1171 Aufrufe)    </div>
    <div>Nachdem<strong> Murat Kurnaz </strong>Vorwürfe erhoben hatte, er sei
während seiner Inhaftierung in Kandahar, Afghanistan und vor seiner
Verschleppung nach Guantánamo durch deutsche Bundeswehrsoldaten
misshandelt worden, konstituierte sich Ende 2006 der
Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss, um diese Vorgänge
aufzuklären. Damit ergab sich zugleich die Möglichkeit, fünf Jahre nach
dem Einsatz des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) die
Geheimhaltung über diesen ersten Spezialeinsatz der Bundeswehr im
Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) ein wenig zu lüften und die
2002 völlig fehlende parlamentarische Kontrolle nachzuholen.
</div>
    <div><p>
Dabei hat die Bundesregierung die parlamentarische Überprüfung nicht
gerade erleichtert. Bis zum Schluss blieb der Eindruck, dass dem
Ausschuss wesentliche <strong>Dokumente vorenthalten</strong> werden
sollten. Außerdem gab es erhebliche Eingriffe seitens der
Bundesregierung in den parlamentarischen Abschlussbericht, denen die
Koalitionsfraktionen sich gebeugt haben. In den Zeitraum des
Untersuchungsausschusses fiel auch das Bekanntwerden des massiven
Verlusts von einschlägigen Daten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen
im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw), der die Medien
Ende Juni/Anfang Juli 2007 stark beschäftigte. Schließlich entstand
auch der Eindruck, dass die Aussagen von Zeugen aus dem Bereich des KSK
zumindest teilweise abgestimmt waren.
</p>
<p>
Obwohl es dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen ist,
abschließend zu klären, ob die von Murat Kurnaz erhobenen Vorwürfe
gegen Angehörige des KSK insgesamt zutreffend sind, spricht vieles
dafür, <strong>dass sich der Vorfall so abgespielt hat</strong>, wie
Kurnaz ihn aus der Erinnerung geschildert hat. Zumindest besteht kein
Zweifel an der verbalen Ansprache von Kurnaz durch Kommandosoldaten (in
dem Sinne: &quot;Du bist wohl auf die falsche Seite geraten&quot;) im
US-Gefangenenlager in Kandahar.
</p>
<p>
<strong>Erhebliche Zweifel</strong> ergeben sich für uns jedoch
hinsichtlich des konkreten Einsatzes der Bundeswehr: Warum beteiligten
sich deutsche Soldaten an der Bewachung des Internierungslagers der
US-Amerikaner? Schlimmer noch: Deutsche Soldaten haben an der
&quot;Aufnahme&quot; von Gefangenen in dieses Lager mitgewirkt. Von
Misshandlungen durch US-Militärs in diesem Zusammenhang wollen sie
mehrheitlich nichts bemerkt haben. Für uns steht fest: Die
Gefangenenbewachung unter diesen Rahmenbedingungen gehörte nicht zu den
Aufgaben der Bundeswehr. Bei dieser Sachlage verwundert es dann auch
nicht, dass sich die militärischen Führer vor Ort in Kandahar und im
Einsatzführungskommando in Potsdam in ihren Aussagen vor dem Ausschuss
heftig widersprachen, wer den &quot;Bewachungsauftrag&quot; erteilt hat.
</p>
<p>
Über den Einsatz in Kandahar Anfang 2002 hat der Untersuchungsausschuss <strong>einige bemerkenswerte Erkenntnisse </strong>erbracht.
Mangels eigener Lufttransportkapazität waren die deutschen Soldaten
hinsichtlich Transport und Versorgung völlig von den US-Amerikanern
abhängig, unter deren Kommando sie auch eingegliedert waren. Die
Lebensbedingungen waren strapaziös; es kam nur zu wenigen Aufklärungs-
und Durchsuchungseinsätzen. Führend waren die deutschen Soldaten aber
bei der Beschaffung und dem Konsum von Alkohol: Was nicht selbst
getrunken wurde (und es wurde heftig getrunken) konnte man bei den
Streitkräften anderer Nationen etwa gegen Ausrüstungsgegenstände und
warme Kleidung eintauschen. Dennoch war die Stimmung im Lager schlecht.
Es gab Spannungen innerhalb des Kontingents der Spezialkräfte und mit
den Vertretern der verschiedenen deutschen Nachrichtendienste vor Ort,
deren Zusammenarbeit auch nicht reibungslos verlief.
</p>
<p>
Erschreckend war für uns die <strong>fehlende Klarheit über die Rechtsgrundlagen des Einsatzes</strong>.
Im Verlauf der Untersuchungen wurde zunehmend deutlicher, dass es auf
allen Ebenen, einschließlich der politisch Verantwortlichen, erhebliche
Schwierigkeiten bei der Bestimmung der menschen- und völkerrechtlichen
Grenzen und Bindungen des OEF-Einsatzes in Afghanistan gab. Was soll
mit festgenommenen Personen geschehen? Ist eine Übergabe dieser
Personen an andere Institutionen zulässig? Fragen, die bis heute nicht
geklärt sind und sich auch beim andauernden ISAF-Einsatz stellen.
</p>
<p>
Das Bundestagsmandat für den <strong>OEF-Einsatz</strong> hätte es
den deutschen Soldaten erlaubt, Personen festzunehmen und festzuhalten
– das wollte man jedoch nicht. Insoweit bestand Einigkeit bei der
militärischen Führung und den politisch Verantwortlichen. Die Übergabe
an andere Stellen (bspw. US-Amerikaner) sah das Mandat jedoch nicht
vor. Insoweit bestand heillose Uneinigkeit. Versuche der Abstimmung
zwischen den beteiligten Ministerien (Verteidigung, Auswärtiges Amt,
Justiz) verliefen im Sande. Selbst innerhalb des
Verteidigungsministeriums gab es konträre Auffassungen, die in sich
widersprechenden Rechtsgutachten Niederschlag fanden.
</p>
<p>
Die Bestimmung des zulässigen Vorgehens im Einzelfall setzt vor dem
Einsatz Klarheit über die geltenden rechtlichen Grundsätze voraus.
Gelten die Garantien des Grundgesetzes und der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) oder die Regelungen des humanitären
Völkerrechts? Findet der Einsatz im Rahmen eines bewaffneten Konflikts
statt? Die Bezeichnung &quot;bewaffneter Kampf gegen Straftäter&quot; vernebelt
dabei die rechtlichen Grundlagen. Wir haben daher die Bundesregierung
in einem <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/initiativen/dok/223/223068.antrag_menschen_und_voelkerrecht_ausland.html" class="linkGrafik">Antrag (Drucksache 16/8402)</a> aufgefordert, endlich die rechtlichen Grundlagen zu klären und zu benennen.
</p>
<p>
Es muss absolut klar sein: Jegliche deutsche
Unterstützungsleistungen (auch unterhalb der direkten Übergabe selbst
ergriffener Verdächtiger) begründen im Falle von Verstößen gegen die
Menschenrechte eine Mitverantwortung. Dies gilt auch für die Mitwirkung
bei der Aufnahme und Bewachung von Gefangenen. Deutsche staatliche
Gewalt darf keine Beihilfe zur Folter oder unrechtmäßiger Inhaftierung
leisten.
</p>
<p>
Und noch etwas wurde durch den Untersuchungsausschuss erneut sehr
deutlich: Der Schleier der Totalgeheimhaltung über derartigen
Operationen muss gelüftet werden. Fakt war: Nicht einmal die Tatsache
des Einsatzes des KSK wurde seitens der Bundesregierung gegenüber der
Öffentlichkeit bestätig. Die vollständige Geheimhaltung führte zugleich
zu einer <strong>Entmündigung des Parlaments</strong>. Denn in der
Praxis wurden alle Operationen, an denen das KSK beteiligt war, als
geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Neben klaren rechtlichen Regelungen
sind eine erweiterte Berichtspflicht der Regierung und eine
verbesserte, d.h. direkte parlamentarische Kontrolle daher absolut
geboten.
</p>
</div>
        <p class="xar-quote">Note : 
        <em>Die Bewertung des Abschlussberichts findet sich <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/menschenrechte/dokbin/249/249862.bewertung_zum_abschlussbericht_ua_kurnaz.pdf">hier</a> (PDF-Datei).
</em></p>
</div>
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                    Archive aufrufen               </a>
           </dd>
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