Folgenden Antrag haben die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10355
16. Wahlperiode 24.09.2008
Antrag
der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul Klemens Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rai-ner Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
und der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Hans-Josef Fell, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
NSG-Ausnahmeregelung für Indien beschädigt das nukleare Nichtverbreitungsregime - Zustimmung der Bundesregierung ist Beleg einer falschen Abrüstungspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Deutsche Bundestag bedauert zutiefst, dass die Bundesregierung dem vom Scheitern bedrohten US-indischen Nuklearabkommen durch die Zustimmung zur Aufhebung der nuklearen Liefersanktionen in allerletzter Sekunde zum Durchbruch verholfen hat. Der Deutsche Bundestag sieht die Entscheidung der Nuclear Suppliers Group (NSG) als eine Schwächung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und eine Gefährdung des globalen Nichtverbreitungskonsenses an. Sie beschädigt die Institution NSG nachhaltig und steht im Widerspruch zu den Prinzipien einer verantwortungsvollen und glaubwürdigen Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik.
2. Indien erhält die gleichen Rechte wie die Atomwaffenstaaten des Atomwaffensperrvertrages, ohne dafür die gleichen substanziellen Pflichten als Gegenleistung auferlegt bekommen zu haben: Indien musste keine verbindlichen Abrüstungszusagen eingehen. Es verpflichtet sich weder zur vollständigen nuklearen Abrüstung, es tritt nicht dem Atomteststopp-Vertrag bei und hat kein überprüfbares Moratorium für den Stopp der Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial zugesagt. Die Tatsache, dass die IAEO künftig in 14 zivilen indischen Atomanlagen Kontrollen durchführen kann, ist kein relevanter Fortschritt. Atomanlagen, die für den Bau von Atomwaffen entscheidend sind, bleiben weiterhin der Kontrolle entzogen. Eine Annäherung an das nukleare Nichtverbreitungsregime findet nicht statt. Während sich die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft anlässlich des Atomstreits mit dem Iran darum bemühen, die Weiterverbreitung von Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsanlagen zu verhindern, soll Indien als Nichtmitglied des Atomwaffensperrvertrags künftig selbst sensitive Nukleartechnologien erhalten können. Indien darf sich eine nukleare Brennstoffreserve für Notzeiten aufbauen und erhält das Recht, Atomkontrollen auszusetzen. Darüber hinaus kann eine Proliferation von Kerntechnologie aus dem zivilen in das militärische Programm nicht ausgeschlossen werden. Durch den Import von nuklearem Brennstoff für sein ziviles Nuklearprogramm, kann Indien seine knappen heimischen Ressourcen dazu nutzen, sein Atomwaffenarsenal weiter und schneller ausbauen.
3. Die indische Sonderregelung schafft nukleare Doppelstandards und gefährdet die Glaubwürdigkeit und den Bestand des Atomwaffensperrvertrages. Die USA haben die Aufhebung ihrer nationalen Liefersanktionen damit begründet, dass es sich im Falle Indiens um eine „verantwortungsvolle Nuklearmacht" handelt. Wenn einzelne Gremien wie die atomaren Lieferstaaten oder der IAEO-Gouverneursrat zukünftig entscheiden, wer eine verantwortbare und wer eine unverantwortbare Nuklearmacht ist, wird das universelle Nichtweiterverbreitungsregime zur Disposition gestellt. Die Bevorzugung Indiens ist in mehrfacher Hinsicht ein gefährlicher Präzedenzfall. Es droht ein nuklearer Dammbruch. Israel und Pakistan werden verstärkt versuchen zu den gleichen Konditionen eine Aufhebung bestehender nuklearer Lieferbeschränkungen zu erreichen. Die Bemühungen, den Iran mittels Sanktionen und Anreizen von der nuklearen Anreicherung abzubringen, werden ins Leere laufen. Die Aufhebung des Handelsverbots für Nuklearmaterial birgt die Gefahr eines konventionellen und nuklearen Wettrüstens, nicht nur zwischen Pakistan, Indien und China. Andere Staaten werden versucht sein, ihre nationale Souveränität durch den Rückgriff auf Atomwaffen zu sichern.
4. Durch
ihre bedingungslose Unterstützung der US-indischen Vorschläge trägt die
Bundesregierung in
erheblichem Maße Mitverantwortung für die weitere Erosion des nuklearen
Nichtweiterverbreitungssystems. Als Mitglied und amtierender
Vorsitz der Nuclear Suppliers Group hätte es die Bundesregierung
in der Hand gehabt, für ein Abkommen zu werben, das Indien erkennbar an das Nichtverbreitungsregime
heranführt. Dies hat sie zu keinem Zeitpunkt getan, obwohl der Außenminister
noch auf der SPD-Abrüstungskonferenz am 26. Juni 2006 notwendige
abrüstungspolitische Kriterien hierfür benannt
hat. Dazu gehören: Beitritt zum Atomteststoppvertrag, Produktionsmoratorium
für waffenfähiges nukleares Spaltmaterial und die Übernahme von Abrüstungs- verpf~ichtungen.
Keines dieser Kriterien hat die Bundesregierung in der NSG verbindlich eingefordert.
Stattdessen haben die Bundeskanzlerin, der Außenminister und der
Wirtschaftsminister schon
sehr früh signalisiert, dass sie in strategischer Hinsicht die Exportinteressen
höher bewerten als die negativen Folgen für das
nukleare Nichtverbreitungsregime, durch eine indische Sonderregelung.
Die Last der Kritik musste von den kleinen Staaten in der NSG getragen werden.
Diese konnten am Ende der NSG-Beratungen
dem Druck, den die USA und Indien auch mit Hilfe Deutschlands
aufgebaut haben, nicht Stand halten.
Mit ihrer Verhandlungsführung und ihrer Zustimmung in der
NSG hat die Bundesregierung die abrüstungspolitische
Glaubwürdigkeit Deutschlands erheblich beschädigt.
5. Der Deutsche Bundestag missbilligt ausdrücklich die Zustimmung der Bundesregierung zu der Sonderregelung für die Aufnahme des Nuklearhandels mit Indien in der Nuclear Suppliers Group (NSG). Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass eine Lockerung der Lieferbeschränkungen unter den gegebenen Bedingungen nicht hätte erfolgen dürfen. Eine Aufhebung internationaler nuklearer Lieferbeschränkungen gegen Indien kann nur dann im deutschen und europäischen Interesse liegen, wenn Indien im Gegenzug überprüfbare, weitreichende, irreversible Verpflichtungen zu nuklearer Transparenz sowie zur Abrüstung eingeht und sich verbindlich globalen Nichtverbreitungsregeln und nuklearen Rüstungskontrollbeschränkungen unterwirft. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bundestag die Ankündigung der australischen Regierung, Indien auch nach der Aufhebung der Nuklearsanktionen kein Uran liefern zu wollen, so lange Indien kein Mitglied des Nichtweiterverbreitungsvertrages ist.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,
1. an einer national restriktiven Exportpolitik für Nukleartechnologie und nuklearen Brennstoff gegenüber Indien festzuhalten bis Indien
2. das deutsch-indische Abkommen über die friedliche Nutzung der Kernenergie von 1971 solange ruhen zu lassen, bis die unter 1. aufgeführten Punkte von Indien erfüllt wurden,
3. sich auf europäischer Ebene für ein verbindliches Abkommen einzusetzen, in dem die Mitgliedsstaaten sich dazu verpflichten, ebenfalls kein Nuklearmaterial und keine Nukleartechnologie an Indien zu liefern, solange die unter 1. aufgeführten Punkte von Indien nicht erfüllt wurden,
4. sich noch während des deutschen NSG-Vorsitzes in der Nuclear Suppliers Group und gegenüber den Lieferländern dafür einzusetzen,
5. dem Bundestag jährlich zu berichten, welche Fortschritte Indien hinsichtlich der Annäherung an das nukleare Nichtverbreitungsregime gemacht hat,
6. weiterhin darauf zu drängen, dass Indien, Pakistan und Israel dem NVV als Nichtatomwaffenstaaten beitreten und auch die übrigen Atomwaffenstaaten ihren Abrüstungsverpflichtungen zügig und überprüfbar nachkommen,
7. Indien beim Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeinsparung und im Bereich der Energieeffizienz zu unterstützen.
Berlin, den 24. September 2008
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung:
Die Nuclear Suppliers Group (NSG), die Gruppe der 45 nuklearen Lieferstaaten, ist ein integraler Bestandteil des nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Die Richtlinien der NSG für den Handel mit Nuklearmaterial verbieten den Handel von Nukleartechnologie und nuklearem Brennstoff mit Staaten, die nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages (NVV) sind und deren sämtliche Atomanlagen nicht unter dauerhafter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) stehen, verboten. Diese Regelung betraf insbesondere die Kernwaffenstaaten Indien, Pakistan und Israel. Ziel und Zweck dieser Richtlinien ist es, die Verbreitung von Atomwaffen zu stoppen und internationale wie regionale Aufrüstung zu begrenzen, und so das nukleare Nichtverbreitungsregime und den internationalen Nichtverbreitungskonsens zu stärken.
Am 06. September 2008 hat die NSG unter deutschem Vorsitz und mit Zustimmung der Bundesregierung eine länderspezifische Ausnahmeregelung zur Aufnahme des Nuklearhandels mit Indien beschlossen. Die indische Ausnahmeregelung in der NSG war eine von mehreren Hürden für die Umsetzung eines strategischen, nuklearen Handelsabkommens zwischen Washington und Neu Delhi vom 02. März 2006. Während das US-indische Nuklearabkommen auch weiterhin noch der Zustimmung des amerikanischen Kongresses bedarf, um endgültig in Kraft treten zu können, ermöglicht die Entscheidung der NSG schon heute anderen nuklearen Lieferstaaten wie Frankreich, Russland oder auch Deutschland den Handel von Nuklearmaterial mit Neu Delhi. Der Inhalt der NSG-Entscheidung ist damit maßgeblich für die Konditionen, unter denen zukünftig der Handel mit Indien stattfinden wird. Unabhängig von allen inhaltlichen Ausgestaltungen, markiert die NSG-Ausnahmeregelung einen bis dato einmaligen Bruch mit den Traditionen der internationalen Nichtverbreitungspolitik. Erstmals erhält eine Atommacht Zugang zu externem Nuklearmaterial und modernstem technologischen Know-How, die nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages ist.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hat im Vorfeld der Beratungen in der NSG die Hoffnung geäußert, Indien könne durch das Abkommen näher an das nukleare Nichtverbreitungsregime herangeführt werden. Eine Heranführung Indiens und der anderen beiden Atommächte Pakistan und Israel an den internationalen Nichtverbreitungskonsens wäre grundsätzlich ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Atomwaffensperrvertrages im Vorfeld der Überprüfungskonferenz 2010. Ein solcher Schritt kann aber nur mit der indischen Übernahme belastbarer abrüstungs- und nichtverbreitungspolitischer Verpflichtung Hand in Hand gehen. Der Bundesaußenminister hat im Fall Indien bereits am 26. Juni 2006 auf der SPD-Abrüstungskonferenz drei wesentliche Punkte für eine verantwortungsvolle Heranführung Indiens an das nukleare Nichtverbreitungsregime benannt: einen indischen Beitritt zum Atomteststoppvertrag (CTBT), ein nationales Produktionsmoratorium für waffenfähiges nukleares Spaltmaterial und Verpflichtungen zur Beschränkungen bzw. Abrüstung des indischen Atomwaffenprogramms.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen gegenüber dem Bundestag offiziell erklärt (BT-Drs. 16/9197, 16/6706), sich für die Aufnahme dieser Kriterien in eine indische Ausnahmereglung der NSG einsetzen zu wollen sowie explizit die Erwartung formuliert, dass Indien Abrüstungsverpflichtungen in Bezug sein Kernwaffenprogramm übernimmt. Die Erfüllung dieser drei wichtigen abrüstungs- und nichtverbreitungspolitischen Forderungen durch Indien ist die Voraussetzung für jede Form einer belastbaren und glaubwürdigen Annäherung Indiens an das nukleare Nichtverbreitungsregime. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidungen einer glaubwürdigen deutschen Abrüstungspolitik gegenüber Indien.
Die Ausnahmeregelung der NSG, die am 06. September 2008 beschlossen wurde, beinhaltet keine dieser drei abrüstungspolitischen Verpflichtungen. Trotzdem hat die Bundesregierung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Sie ist damit hinter ihre eigenen abrüstungs- und nichtverbreitungspolitischen Forderungen zurückgefallen: Die Atommacht Indien erhält das Recht auf den Bezug von Nuklearmaterial, das sonst nur vertragstreuen Mitgliedern des Atomwaffensperrvertrages zusteht, ohne dass Indien von der NSG die gleichen Pflichten zur nuklearen Abrüstung auferlegt werden wie den Kernwaffenstaaten des Atomwaffensperrvertrages. Eine glaubwürdige und nachhaltige Annäherung Indiens an den internationalen Nichtverbreitungs- und Abrüstungskonsens findet damit nicht statt. Die NSG-Entscheidung markiert deshalb einen fatalen Irrweg in der internationalen Nichtverbreitungspolitik.
Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.
Seit 1989 forschte W. Nachtwei zum Schicksal der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.
Anlässlich der 70. Jahrestage der Deportationen bietet W. Nachtwei an, seinen Riga-Vortrag bei Erinnerungsveranstaltungen und in Schulen zu halten. (Anlage)
Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.
Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:
In seiner Veröffentlichung "Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung" in der Kleinen Reihe des AphorismA-Verlages vom November 2008 legt Winfried Nachtwei einen aktuellen Zwischenstand der vielfältigen Aktivitäten auf dem Feld der Zivilen Krisenprävention vor. Der Autor erläutert die Schlüsselprobleme, zeigt notwendige Umsetzungschritte auf und fordert einen neuen Schub für Zivile Konfliktbeareitung. Das Bändchen kann auch beim AphorismA-Verlag bestellt werden.