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Pressemitteilung + China + Rüstungsexporte
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Regelungslücke bei Rüstungsexporten schließen

Verfasst von Winfried Nachtwei am 03. Dezember 2004(900 Aufrufe)
Anlässlich des gestrigen MONITOR-Berichts über die Lieferung von militärisch relevanten Panzer- und U-Boot-Motoren an China, erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:
Die Lieferung von rüstungs- und kriegswaffenrelevanten Gütern an China widerspricht dem Geist der Rüstungsexportrichtlinien und des Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren der EU und untergräbt das EU-Waffenembargo gegenüber China. Die Tatsache, dass zivile Güter, die für die Nutzung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von entscheidender Bedeutung sind, keiner Genehmigungspflicht unterliegen, ist eine eklatante nationale und internationale Regelungslücke. Diese Regelungslücke muss in Deutschland und der EU geschlossen werden. Nach den Rüstungsexportrichtlinen und dem EU-Verhaltenskodex soll der Export von Kriegswaffen, kriegswaffennahen und sonstigen Rüstungsgütern an Nicht-Bündnispartner restriktiv gehandhabt und streng kontrolliert werden. Dies gilt auch für den Export für Dual-Use-Gütern, das heißt zivilen Gütern, die militärisch genutzt werden können. Hierfür haben die 33 Mitgliedsstaaten des so genannten "Wassenaar Regimes" entsprechende Güterlisten erstellt, die von der EU und deren Mitgliedsstaaten übernommen wurden. Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind die in chinesischen U-Booten bzw. Schützenpanzern eingesetzten Motoren herkömmliche zivile Produkte, die von keiner der beiden Listen erfasst werden und daher grundsätzlich keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Sollte dies zutreffen, wäre dies eine besorgniserregende rechtliche Grauzone. Sowohl die Dual-Use-Verordnung der EU als auch die deutsche Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beinhalten "Auffangnormen" für nicht gelistete Güter. Laut AWV gilt das für den Fall, dass diese "Güter ganz oder teilweise für eine militärische Endverwendung bestimmt sind oder bestimmt sein können". Allerdings schränkt die Verordnung den Anwendungsbereich auf wenige Länder (Liste K: Iran, Kuba, Libanon, Mosambik, Nordkorea und Syrien) ein. Nach der Dual-Use-Verordnung (Art. 4, Abs. 2) gilt die Regelung auch für Länder, gegen die ein Waffenembargo verhängt wurde. Unter den EU-Staaten ist man jedoch der Auffassung, dass diese Regelung nicht für das Waffenembargo gegenüber China gilt. Diese nationalen und internationalen Einschränkungen unterlaufen die Bemühungen um eine effektive Rüstungsexportkontrolle. Die Dual-Use-Verordnung stellt es einzelnen Mitgliedsstaaten frei, weitergehende nationale Genehmigungspflichten einzuführen (Art. 4, Abs. 5f.). Nach Art 5, Abs. 1 kann ein Mitgliedsstaat auch "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus Menschenrechts­erwägungen" eine Genehmigungspflicht vorschreiben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass künftig auch der Export von zivilen Gütern, die für die Funktionsfähigkeit von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von entscheidender Bedeutung sind, grundsätzlich genehmigungspflichtig wird.
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Vortragsangebot zu Riga-Deportationen vor 70 Jahren

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

Seit 1989 forschte W. Nachtwei zum Schicksal der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Anlässlich der 70. Jahrestage der Deportationen bietet W. Nachtwei an, seinen Riga-Vortrag bei Erinnerungsveranstaltungen und in Schulen zu halten. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

In seiner Veröffentlichung "Viel beschworen, wenig bekannt: Zivile Krisenprävention und Friedensförderung" in der Kleinen Reihe des AphorismA-Verlages vom November 2008 legt Winfried Nachtwei einen aktuellen Zwischenstand der vielfältigen Aktivitäten auf dem Feld der Zivilen Krisenprävention vor. Der Autor erläutert die Schlüsselprobleme, zeigt notwendige Umsetzungschritte auf und fordert einen neuen Schub für Zivile Konfliktbeareitung. Das Bändchen kann auch beim AphorismA-Verlag bestellt werden.